PARKORDNUNG

Gültig ab dem 16. September 2015. 

Parkraumbetreuer ist die lokale Einheit „Parking Królewski” mit Sitz in Danzig, ul. Bł. Ks. Franciszka Rogaczewskiego 55, Steuernummer (NIP): 583-27-15-404.

  1. Der Parkplatz ist rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche geöffnet.
  2. Durch das Einfahren in das Parkplatzgelände schließt der Fahrzeugnutzer mit der örtlichen Dienststelle „Parking Królewski” der Pfarrei Christkönig in Danzig (St.-Nr.: 583 271 5404), zu deren Gunsten die Zahlung erfolgt, einen Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen dieser Parkordnung ab. Der Mietvertrag endet mit dem Verlassen des Parkplatzes durch das Fahrzeug. Im Falle der Nichtannahme der Bedingungen der Parkordnung ist der Fahrzeugnutzer nicht berechtigt, den Parkplatz zu nutzen.
  3. Die Anmietung eines Stellplatzes ist nach vorheriger Entnahme eines Parktickets am Einfahrtsterminal oder auf Basis eines erworbenen Parkabonnements für das Parkgelände möglich. Das Parkticket ist aufzubewahren, da es die einzige Grundlage für die Berechnung der Parkgebühr bei der Ausfahrt aus dem Parkplatz darstellt. Die Entnahme des Parktickets bedeutet die Annahme dieser Parkordnung.
  4. Die Preisliste und die Mietdauer des Parkplatzes befinden sich am Kassenautomaten sowie in der Anlage zu dieser Ordnung. Die Gebühr kann in Banknoten und Münzen entrichtet werden, der Automat gibt das Wechselgeld in Münzen zurück.

MINUTENTARIF

Wochentag

Gebühr

Montag – Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr

2 zł / 20 Minuten

Montag – Freitag von 17:00 bis 7:00 Uhr

Samstag

Sonntag

Gesetzliche Feiertage

1zł/30 Minuten

24 Stunden

60 PLN

Die ersten 5 Min. – kostenlos

Die Gebühr für ein verlorenes Parkticket beträgt 150 PLN.

  1. Die Parkgebühr gilt auch für Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, sowie für Fahrzeuge mit einer Parkgenehmigung für öffentliche Straßen.
  2. Der Nachweis der Entrichtung der Parkgebühr oder die Dauerparkkarte sind nur für den „Parkplatz Königlich” gültig.
  3. Auf dem gesamten Parkplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
  4. Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen ist nicht gestattet.
  5. Es ist verboten: Alkohol zu konsumieren, zu rauchen oder offenes Feuer zu verwenden, Fahrzeuge zu waschen oder zu saugen, Reparaturen durchzuführen, Flüssigkeiten oder Öl zu wechseln sowie den Parkplatz in irgendeiner Weise zu verunreinigen. Fahrern, die offensichtlich betrunken sind, kann das Parkpersonal die Einfahrt in den Parkplatz oder die Herausgabe des Fahrzeugs aus dem Parkplatz verweigern.
  6. Es gilt ein absolutes Einfahrtverbot auf den Parkplatz für Fahrzeuge, die Gefahrgüter jeglicher Art transportieren.
  7. Die Haftung für Schäden, die dem „Parking Królewski” oder Dritten während der Nutzung des Parkplatzes entstehen, tragen: Der Fahrzeugnutzer, seine Begleitpersonen oder die von ihm zum Führen des Fahrzeugs ermächtigten Personen.
  8. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Personal des „Parkplatzes Königlich” (Parking Królewski) unverzüglich über einen verursachten Schaden zu informieren, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Parkplatzes. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, die Verkehrszeichen und Verkehrsvorschriften zu beachten sowie den Anweisungen des Parkplatzpersonals Folge zu leisten. Bei Kollisionen und Verkehrsunfällen auf dem Parkplatzgelände gelten die Regeln des Straßenverkehrsrechts.
  9. Der Betreiber des „Parking Królewski” haftet für Schäden, die durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Betreiber des „Parking Królewski” haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie für Schäden infolge höherer Gewalt (d. h. ein äußeres, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis). Schadensersatzansprüche bezüglich auf dem Parkplatz entstandener Schäden werden von der Versicherung des Parkplatzes reguliert, deren Name und Anschrift beim Parkplatzservice erhältlich sind.
  10. Der Parkplatz ist rund um die Uhr geöffnet und videoüberwacht; er ist nicht bewacht und verfügt über keine Schutzmaßnahmen gegen den Zugang Dritter. Der Parkplatz ist beleuchtet, eingezäunt und hat einen Pflastersteinbelag.
  11. Das Abonnement ist eine feste Verpflichtung des Parkplatznutzers zur Entrichtung von Parkgebühren für das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatzgelände. Um ein Abonnement zu erhalten, ist bei der Parkplatzbetreuung das Formular „Anmeldung des Parkabonnements” einzureichen. Über die Vergabe des Abonnements entscheidet der Parkplatzbetreiber.
  12. Der Fahrzeugführer, der die Parkzeit überschreitet, zu der ihn die Art des gekauften Abonnements berechtigt, ist verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste zu entrichten.
  13. Ein auf dem Parkplatz abgestelltes Fahrzeug muss ordnungsgemäß gegen selbstständiges (mechanisches) Fortbewegen, Inbrandsetzen und Beschädigung gesichert sein. Das geparkte Fahrzeug muss zudem dicht geschlossene Fenster haben, damit ein Zugriff auf das Innere unmöglich ist. Das Risiko der Folgen einer Nichtsiherung oder unsachgemäßen Sicherung des Fahrzeugs trägt der Parkplatznutzer. Der Parkplatzbetreiber ist berechtigt, das Fahrzeug im Falle einer plötzlichen und begründeten Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für Eigentum sowie im Falle des Abstellens des Fahrzeugs zu anderen Zwecken als der Anmietung des Stellplatzes vom Parkplatz zu entfernen. Die Kosten für die Entfernung des Fahrzeugs trägt dessen Eigentümer. Dem Parkplatznutzer werden zusätzlich die Kosten für die Beschaffung der Fahrzeugbesitzerdaten aus dem zentralen Fahrzeugregister (CEPiK) in der Höhe berechnet, die in § 6 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 19.09.2001 über das zentrale Fahrzeugregister (GBl. 2001 Nr. 106 Pos. 1166 in der jeweils gültigen Fassung) vorgesehen ist, sowie die Gerichts- und Vollstreckungskosten.
  14. Beschwerden und Anträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes sind schriftlich beim Parkservice einzureichen. Mehrwertsteuerrechnungen werden auf Grundlage des Kassenbons beim Parkservice ausgestellt.
  15. Im Rahmen der Parkplatzaktion sind die ersten 5 Minuten täglich sowie sonntags von 7:00 bis 14:30 Uhr und von 16:30 bis 19:30 Uhr die ersten 2 Stunden kostenlos.

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